Internationale Verträge im Musikbusiness
Datum: Freitag, dem 22. Juli 2011
Thema: Australien Infos


Der Verband Deutscher Musikschaffender klärt auf und berät individuell.

"Musik kennt keine Grenzen" - das gilt sicher für die kreative Seite und den Genuss der Kunstform, jedoch nicht für das Musikgeschäft, mahnt der Verband Deutscher Musikschaffender / Union of German Musicians, Federation of German Music-Creatives (www.VDMplus.de). Es gilt: andere Länder - andere Gesetze, andere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), andere Mentalitäten. Ein internationaler Vertrag bedarf in der Regel langer Vorverhandlungen und besonderer Kenntnisse, da zahlreiche Probleme auftreten, die mit inländischen Geschäftspartnern bereits durch die einheimische Gesetzgebung geregelt sind.

"Mal eben eine E-Mail versenden und Abmachungen mit Partnern in anderen Ländern treffen, kann schlimme Folgen haben und auch zum finanziellen Ruin führen", weiß VDM-Vorstand und Branchenexperte Klaus Quirini.

Bei internationalen Verträgen kann der Teufel schon im Detail der Formulierung stecken. "Britisches, amerikanisches und australisches Englisch unterscheiden sich teilweise voneinander, und Trend- oder Fantasiebegriffe in "Denglisch" (Mischung aus Deutsch und Englisch) haben meist keinen juristischen Bestand", erklärt Udo Starkens, stellvertretender Geschäftsführer des Verbands Deutscher Musikschaffender.
Er rät zu allgemein verständlichen Ausdrücken, also zu Formulierungen, die in beiden Sprachen klar definiert sind.

Bevor man Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern abschließt, sollte man einige Dinge unbedingt wissen, erläutert Quirini: "Wir klären unsere Mitglieder intensiv über internationale Lizenzen, die Wahl des Gerichtsstands, Banksicherheit, Kreditversicherung und vieles mehr auf. Der VDM berät natürlich auch in individuellen Fällen persönlich und stellt außerdem internationale Vertragsmodelle zur Verfügung."

Der Verband Deutscher Musikschaffender (www.VDMplus.de) ist ein Zusammenschluss von Komponisten, Textdichtern, Produzenten, Musikern, Musikverlagen, Tonträgerfirmen, Managern und Künstlern und vertritt seit 1974 die Interessen deutscher Musikschaffender.
Der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) ist 1974 gegründet worden und klärt seit jahrzehnten seine Mitglieder über die Rechte, Pflichten und Möglichkeiten im Musikbusiness auf.
Verband Deutscher Musikschaffender (VDM)
Klaus Quirini
Josefsallee 12
52078 Aachen
helga@quirini.de
0241 9209277
http://www.VDMplus.de


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Der Verband Deutscher Musikschaffender klärt auf und berät individuell.

"Musik kennt keine Grenzen" - das gilt sicher für die kreative Seite und den Genuss der Kunstform, jedoch nicht für das Musikgeschäft, mahnt der Verband Deutscher Musikschaffender / Union of German Musicians, Federation of German Music-Creatives (www.VDMplus.de). Es gilt: andere Länder - andere Gesetze, andere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), andere Mentalitäten. Ein internationaler Vertrag bedarf in der Regel langer Vorverhandlungen und besonderer Kenntnisse, da zahlreiche Probleme auftreten, die mit inländischen Geschäftspartnern bereits durch die einheimische Gesetzgebung geregelt sind.

"Mal eben eine E-Mail versenden und Abmachungen mit Partnern in anderen Ländern treffen, kann schlimme Folgen haben und auch zum finanziellen Ruin führen", weiß VDM-Vorstand und Branchenexperte Klaus Quirini.

Bei internationalen Verträgen kann der Teufel schon im Detail der Formulierung stecken. "Britisches, amerikanisches und australisches Englisch unterscheiden sich teilweise voneinander, und Trend- oder Fantasiebegriffe in "Denglisch" (Mischung aus Deutsch und Englisch) haben meist keinen juristischen Bestand", erklärt Udo Starkens, stellvertretender Geschäftsführer des Verbands Deutscher Musikschaffender.
Er rät zu allgemein verständlichen Ausdrücken, also zu Formulierungen, die in beiden Sprachen klar definiert sind.

Bevor man Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern abschließt, sollte man einige Dinge unbedingt wissen, erläutert Quirini: "Wir klären unsere Mitglieder intensiv über internationale Lizenzen, die Wahl des Gerichtsstands, Banksicherheit, Kreditversicherung und vieles mehr auf. Der VDM berät natürlich auch in individuellen Fällen persönlich und stellt außerdem internationale Vertragsmodelle zur Verfügung."

Der Verband Deutscher Musikschaffender (www.VDMplus.de) ist ein Zusammenschluss von Komponisten, Textdichtern, Produzenten, Musikern, Musikverlagen, Tonträgerfirmen, Managern und Künstlern und vertritt seit 1974 die Interessen deutscher Musikschaffender.
Der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) ist 1974 gegründet worden und klärt seit jahrzehnten seine Mitglieder über die Rechte, Pflichten und Möglichkeiten im Musikbusiness auf.
Verband Deutscher Musikschaffender (VDM)
Klaus Quirini
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