Die englische Limited in Österreich und Deutschland
Datum: Freitag, dem 17. Januar 2014
Thema: Australien Infos


Für jeden Unternehmensgründer stellt sich die wichtige Frage nach der optimalen

Gesellschaftsform. Nach der in Österreich – und Deutschland – vorherrschenden Rechtslage sieht man sich grob gesprochen mit folgenden Optionen konfrontiert. Entweder man gründet eine Personengesellschaft, die wenig bis überhaupt kein Gründungskapital benötigt, deren Eigentümer jedoch, wie ein Einzelunternehmer, mit seinem gesamten Vermögen haftet. Oder man entscheidet sich für eine Kapitalgesellschaft, die zwar ein Stammkapital von mindestens €35.000,- (GmbH Light derzeit € 10.000,-) benötig, die Haftung des
Eigentümers jedoch auf eben dieses Stammkapital beschränkt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass eine Gesellschaft, die in einem Mitgliedstaat gegründet worden ist, in allen anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist. Somit gilt dies auch für die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von im Ausland gegründeten

Gesellschaften in Österreich.
Daher besteht die Möglichkeit, eine englische Limited zu gründen, die möglicherweise in England selbst keine Geschäftstätigkeit entfaltet und unter Beibehaltung dieser Rechtsform in Österreich Zweigniederlassungen gründet.

• Die Private Limited Company by Shares (Limited oder Ltd) ähnelt der österreichischen bzw. deutschen GmbH und ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft.

• Die Organe der Limited sind der/die Shareholder (Gesellschafter), der Company Secretary (vergleichbar mit einem Buchhalter) und der Director (Geschäftsführer).

• Die Gründung erfolgt durch die Eintragung in das Gesellschaftsregister (Cardiff, Edinburgh, Belfast) und durch die Aushändigung der Gründungsurkunde durch die Registerbehörde. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, die Schriftform reicht aus.

• Auch wenn die Limited in Großbritannien keine Geschäftstätigkeit ausübt, benötigt sie dort ein so genanntes registered office, in dem die Möglichkeit zur Einsicht in die Geschäftsunterlagen gewährleistet sein muss.

• Jährlich sind der Jahresabschluss (accounts) und der Geschäftsbericht der Direktoren (annual return) dem englischen Register vorzulegen. Diese Pflicht wird vom englischen Register sehr ernst genommen. Die Nichterfüllung kann nach vorangehender Mahnung des Gesellschaftsregisters zur Löschung der Limited führen; auch drohen Sanktionen von Geldstrafen bis hin zu Berufsverboten.

• Die Haftung richtet sich bei einer Limited nach englischem Gesellschaftsrecht. Kluge und vorsichtige Geschäftspartner der Limited fragen dazu nach Einzelheiten. Sie ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

• Es findet nicht nur das englische Recht der Kapitalaufbringung und –Erhaltung Anwendung, sondern auch die übrigen Rechtsverhältnisse richten sich nach dem englischen Recht. Es gilt englisches Steuerrecht und entsprechende Steuerpflicht, wenn die Limited auch in England tätig wird. Ltd Gesellschaften mit einer Niederlassung in Österreich oder Deutschland unterliegen selbstverständlich der hiesigen Steuer. Die Steuerpflicht erwächst am Ort der Leistungserbringung!

Für wen lohnt sich die Limited?
„Die private Limited Company bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Vorteile, sich eine Existenz aufzubauen, indem diese die Vorteile der garantierten Niederlassungsfreiheit nutzen, um sich vor der persönlichen Haftung zu schützen, und weil ein hohes Stammkapital, wie es bei der Gründung einer GmbH vonnöten ist, nicht aufgebracht werden muss.“

Die Limited / LTD & Co. KG kann, professionell eingesetzt, eine ideale Gestaltungs-Variante sowohl für den Existenzgründer, das profitable Unternehmen als auch für die Sanierung (Auffanggesellschaft) oder den betrieblichen Neubeginn sein. Mit uns haben Sie einen in Österreich ansässigen Ansprechpartner.

Alle unsere Kunden können ganzjährig auf eine kostenlose Servicehotline zugreifen.

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Insolution Team gerne zur Verfügung:

Insolution Ltd.
Walgaustrasse 125
AT-6713 Ludesch
Tel: +43 (0)5550 22048
Fax: +43 (0)5550 22516
http://www.insolution.at
http://www.insolution-ltd.de
info(a)insolution.at

Unser Profil

Insolution Ltd. - Limited Companies Service Plattform

Die Internet-Plattform www.insolution.at gilt als der Pionier in Österreich bei der Gründung und Verwaltung von UK Limited Companies und zählt seit 2000 unbestritten zu den renommiertesten Anbietern. Bereits über 5.800 namhafte in Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz eingetragene Private Limited Companies vertrauen auf Insolution. Am Anfang stand die Vision, den Unternehmern und Firmengründern eine kostengünstige Möglichkeit der Absicherung vor persönlicher Haftung bieten zu können.

Die Gründer erkannten schnell die Vorteile der UK Private Limited Company gegenüber herkömmlichen Gesellschaftsformen.

Durch ausgesuchte Kooperationen mit regionalen und internationalen Vertriebs- uns Systempartnern hat die Insolution ein dichtes Servicenetzwerk für Firmengründer und bestehende Gesellschaften geschaffen. Durch ausschließliche Kooperation mit renommierten
Kanzleien und Beratungsunternehmen können wir höchste Qualität in punkto Beratung und Service garantieren. Daher sind wir heute Ansprechpartner Nummer eins in Bezug auf alle Dienstleistungen rund um UK Limited Companies. Persönliche und individuelle Beratung mit hundertprozentiger Diskretion und Vertraulichkeit ist für uns immer selbstverständlich.
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> insolution << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


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Gesellschaftsform. Nach der in Österreich – und Deutschland – vorherrschenden Rechtslage sieht man sich grob gesprochen mit folgenden Optionen konfrontiert. Entweder man gründet eine Personengesellschaft, die wenig bis überhaupt kein Gründungskapital benötigt, deren Eigentümer jedoch, wie ein Einzelunternehmer, mit seinem gesamten Vermögen haftet. Oder man entscheidet sich für eine Kapitalgesellschaft, die zwar ein Stammkapital von mindestens €35.000,- (GmbH Light derzeit € 10.000,-) benötig, die Haftung des
Eigentümers jedoch auf eben dieses Stammkapital beschränkt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass eine Gesellschaft, die in einem Mitgliedstaat gegründet worden ist, in allen anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist. Somit gilt dies auch für die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von im Ausland gegründeten

Gesellschaften in Österreich.
Daher besteht die Möglichkeit, eine englische Limited zu gründen, die möglicherweise in England selbst keine Geschäftstätigkeit entfaltet und unter Beibehaltung dieser Rechtsform in Österreich Zweigniederlassungen gründet.

• Die Private Limited Company by Shares (Limited oder Ltd) ähnelt der österreichischen bzw. deutschen GmbH und ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft.

• Die Organe der Limited sind der/die Shareholder (Gesellschafter), der Company Secretary (vergleichbar mit einem Buchhalter) und der Director (Geschäftsführer).

• Die Gründung erfolgt durch die Eintragung in das Gesellschaftsregister (Cardiff, Edinburgh, Belfast) und durch die Aushändigung der Gründungsurkunde durch die Registerbehörde. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, die Schriftform reicht aus.

• Auch wenn die Limited in Großbritannien keine Geschäftstätigkeit ausübt, benötigt sie dort ein so genanntes registered office, in dem die Möglichkeit zur Einsicht in die Geschäftsunterlagen gewährleistet sein muss.

• Jährlich sind der Jahresabschluss (accounts) und der Geschäftsbericht der Direktoren (annual return) dem englischen Register vorzulegen. Diese Pflicht wird vom englischen Register sehr ernst genommen. Die Nichterfüllung kann nach vorangehender Mahnung des Gesellschaftsregisters zur Löschung der Limited führen; auch drohen Sanktionen von Geldstrafen bis hin zu Berufsverboten.

• Die Haftung richtet sich bei einer Limited nach englischem Gesellschaftsrecht. Kluge und vorsichtige Geschäftspartner der Limited fragen dazu nach Einzelheiten. Sie ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

• Es findet nicht nur das englische Recht der Kapitalaufbringung und –Erhaltung Anwendung, sondern auch die übrigen Rechtsverhältnisse richten sich nach dem englischen Recht. Es gilt englisches Steuerrecht und entsprechende Steuerpflicht, wenn die Limited auch in England tätig wird. Ltd Gesellschaften mit einer Niederlassung in Österreich oder Deutschland unterliegen selbstverständlich der hiesigen Steuer. Die Steuerpflicht erwächst am Ort der Leistungserbringung!

Für wen lohnt sich die Limited?
„Die private Limited Company bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Vorteile, sich eine Existenz aufzubauen, indem diese die Vorteile der garantierten Niederlassungsfreiheit nutzen, um sich vor der persönlichen Haftung zu schützen, und weil ein hohes Stammkapital, wie es bei der Gründung einer GmbH vonnöten ist, nicht aufgebracht werden muss.“

Die Limited / LTD & Co. KG kann, professionell eingesetzt, eine ideale Gestaltungs-Variante sowohl für den Existenzgründer, das profitable Unternehmen als auch für die Sanierung (Auffanggesellschaft) oder den betrieblichen Neubeginn sein. Mit uns haben Sie einen in Österreich ansässigen Ansprechpartner.

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Die Gründer erkannten schnell die Vorteile der UK Private Limited Company gegenüber herkömmlichen Gesellschaftsformen.

Durch ausgesuchte Kooperationen mit regionalen und internationalen Vertriebs- uns Systempartnern hat die Insolution ein dichtes Servicenetzwerk für Firmengründer und bestehende Gesellschaften geschaffen. Durch ausschließliche Kooperation mit renommierten
Kanzleien und Beratungsunternehmen können wir höchste Qualität in punkto Beratung und Service garantieren. Daher sind wir heute Ansprechpartner Nummer eins in Bezug auf alle Dienstleistungen rund um UK Limited Companies. Persönliche und individuelle Beratung mit hundertprozentiger Diskretion und Vertraulichkeit ist für uns immer selbstverständlich.
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