G20 sagt Steuerhinterziehung den Kampf an ? Selbstanzeige rechtzeitig stellen
Datum: Freitag, dem 26. September 2014
Thema: Australien Infos


G20 sagt Steuerhinterziehung den Kampf an ? Selbstanzeige rechtzeitig stellen

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Finanzminister der G20 forcieren weiter den Kampf gegen Steuerhinterziehung. Kontendaten sollen zügig automatisch untereinander ausgetauscht werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf ihrem Gipfel in Australien verständigten sich die Finanzminister der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) darauf, den Kampf gegen die Steuerhinterziehung zu forcieren. Wie das Handelsblatt am 22. September berichtet, sollen die ersten 34 Staaten bereits Ende 2017 oder Anfang 2018 mit dem automatischen Austausch von Kontodaten untereinander beginnen. Für Steuerhinterzieher dürfte es dann deutlich schwieriger werden, unversteuertes Schwarzgeld unentdeckt auf ausländischen Konten zu parken. Das Risiko für Steuerhinterzieher entdeckt zu werden, steigt weiter.

Der Ausweg für Steuersünder kann die Selbstanzeige sein. Diese kann strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Dies ist allerdings keineswegs so einfach wie es sich anhört. Denn schon bei kleinen Fehlern kann die Selbstanzeige ihre Wirkung verfehlen und dann drohen empfindliche Strafen bis hin zur Haftstrafe. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit dieser Aufgabe zu betreuen. Sie wissen welche Voraussetzungen die Selbstanzeige erfüllen muss und welche Unterlagen nötig sind, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Doch nicht nur die G20 sagt der Steuerhinterziehung weiter den Kampf an, sondern auch national verständigten sich die Finanzminister von Bund und Ländern auf eine deutliche Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige. Das Kabinett wird in Kürze über den Gesetzentwurf abstimmen. Geplant ist u.a., dass nicht mehr nur für die vergangenen fünf Jahre, sondern für zehn Jahre alle steuerrelevanten Daten offen gelegt werden müssen. Außerdem sollen die Strafzuschläge drastisch erhöht werden. Komplett straffrei soll die Selbstanzeige nur noch dann sein, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt.

Aufgrund dieser Verschärfungen und der engen Kooperation der Staaten untereinander ist es ratsam, die Selbstanzeige nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zu stellen.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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+49 221 2722750
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf ihrem Gipfel in Australien verständigten sich die Finanzminister der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) darauf, den Kampf gegen die Steuerhinterziehung zu forcieren. Wie das Handelsblatt am 22. September berichtet, sollen die ersten 34 Staaten bereits Ende 2017 oder Anfang 2018 mit dem automatischen Austausch von Kontodaten untereinander beginnen. Für Steuerhinterzieher dürfte es dann deutlich schwieriger werden, unversteuertes Schwarzgeld unentdeckt auf ausländischen Konten zu parken. Das Risiko für Steuerhinterzieher entdeckt zu werden, steigt weiter.

Der Ausweg für Steuersünder kann die Selbstanzeige sein. Diese kann strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Dies ist allerdings keineswegs so einfach wie es sich anhört. Denn schon bei kleinen Fehlern kann die Selbstanzeige ihre Wirkung verfehlen und dann drohen empfindliche Strafen bis hin zur Haftstrafe. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit dieser Aufgabe zu betreuen. Sie wissen welche Voraussetzungen die Selbstanzeige erfüllen muss und welche Unterlagen nötig sind, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Doch nicht nur die G20 sagt der Steuerhinterziehung weiter den Kampf an, sondern auch national verständigten sich die Finanzminister von Bund und Ländern auf eine deutliche Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige. Das Kabinett wird in Kürze über den Gesetzentwurf abstimmen. Geplant ist u.a., dass nicht mehr nur für die vergangenen fünf Jahre, sondern für zehn Jahre alle steuerrelevanten Daten offen gelegt werden müssen. Außerdem sollen die Strafzuschläge drastisch erhöht werden. Komplett straffrei soll die Selbstanzeige nur noch dann sein, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt.

Aufgrund dieser Verschärfungen und der engen Kooperation der Staaten untereinander ist es ratsam, die Selbstanzeige nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zu stellen.

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